Förderprogramme der Europäischen Union sind für Unternehmen mit Sitz in der Türkei zugänglicher, als die meisten annehmen. Dennoch scheitert die Mehrheit der Anträge nicht an der fachlichen Qualität, sondern daran, dass sie die Bewertungskriterien der Ausschreibung nicht beantworten. Gutachter suchen bestimmte Antworten in bestimmter Reihenfolge; ist ein Antrag nicht danach aufgebaut, verliert auch ein starkes Projekt Punkte.

Diese Beratung klärt zunächst, zu welchem Programm und zu welcher Ausschreibung Ihre Projektidee tatsächlich passt, führt über Antragskonzeption und Budgetaufbau und reicht im Erfolgsfall bis zu den Berichtspflichten.

Leistungsumfang

Unsere Vorgehensweise

  1. FörderfähigkeitsprüfungZu welchem Programm, welcher Ausschreibung und welchem Antragstyp die Idee passt. Gibt es keine geeignete Ausschreibung, wird das an dieser Stelle gesagt.
  2. AntragskonzeptionDie Bewertungskriterien werden Punkt für Punkt herausgearbeitet, der Antrag wird darauf ausgerichtet.
  3. BudgetPersonal, Ausrüstung, Unteraufträge und indirekte Kosten werden nach Programmregeln modelliert.
  4. KonsortiumWo erforderlich, wird das Partnerprofil definiert und die Suche begleitet.
  5. Einreichung und danachDer Antrag wird über das Portal eingereicht; bei Bewilligung wird der Berichtskalender aufgesetzt.

Für wen geeignet

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Diese Seite beschreibt den allgemeinen Leistungsrahmen. Für ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot fragen Sie ein kostenloses Erstgespräch an.

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Häufige Fragen

Können Unternehmen mit Sitz in der Türkei EU-Mittel beantragen?

Die Türkei nimmt an Programmen wie Horizon Europe mit dem Status eines assoziierten Landes teil; die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Programm und Ausschreibung. Jedes Mandat beginnt mit der Prüfung der aktuellen Förderregeln der betreffenden Ausschreibung.

Bedeutet Zuschuss, dass nichts zurückgezahlt wird?

Ein Zuschuss ist grundsätzlich nicht rückzahlbar, unterliegt aber Kofinanzierungsquoten, einer Definition förderfähiger Kosten und Berichtspflichten. Als nicht förderfähig eingestufte Ausgaben können zurückgefordert werden.

Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Das hängt vom Einreichungsschluss ab. Ein solider Antrag braucht mindestens acht bis zehn Wochen vor der Frist; Konsortialanträge benötigen mehr Zeit.

Garantieren Sie die Bewilligung?

Nein, und keine Beratung kann das. Erreichbar ist, dass der Antrag jedes Bewertungskriterium beantwortet und die formalen Fehler vermeidet, die zur Ablehnung führen.

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