KategorieNotleidende Kredite
DisziplinForderungsverkauf · Aufsichtsrechtliches Meldewesen
ProjektcodeP—073

Ausgangslage

Wird ein notleidender Kredit an eine Abwicklungsgesellschaft verkauft, ist die Arbeit der Bank nicht vorbei. Nach dem Verkauf eingehende Zahlungen dieses Kunden müssen an die richtige Stelle geleitet, Erledigungsdaten der Abwicklungsgesellschaft verarbeitet und — vor allem — die Meldungen an die Zentralbank und an das Kreditbüro mit dem Verkauf in Einklang gebracht werden. Bleiben diese Schritte unvollständig, folgen zwei Konsequenzen: Die finanzielle Abstimmung bricht, und die Kreditauskunft des Kunden bildet die Wirklichkeit nicht mehr ab.

Vorgehen

Ergebnis

Diese Fallstudie beschreibt das Projekt über seinen Umfang und sein Vorgehen. Kundenname, kommerzielle Zahlen und Leistungskennzahlen bleiben aufgrund von Vertraulichkeitspflichten ungenannt.

Was dieses Projekt hinterlassen hat

Der Verkauf eines notleidenden Kredits nimmt das Risiko aus der Bilanz, beendet aber nicht den Prozess. Bleiben Melde- und Abstimmungsschritte nach dem Verkauf unvollendet, kehrt das aus der Bilanz genommene Risiko als operationelles Risiko zurück. Dem Schuldner sagt man in der Beratung zu notleidenden Krediten dasselbe: Dass eine Forderung den Eigentümer wechselt, erlischt die Verpflichtung nicht — nur die Gegenpartei ist eine andere.

Zugehörige Leistung
  • Banken- und Kreditberatung — Strategische Beratung zu Restrukturierung notleidender Kredite, Finanzanalyse, Verhandlungsvorbereitung und Prozesssteuerung mit Banken.

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